Der kürzeste Weg ist immer das persönliche Gespräch.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter 07664-611690.
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AKTUELLES 06.02.2025
Sicherlich haben Sie in den Nachrichten mitbekommen, dass große Hausverwaltungen die Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht mündelsicher, sondern spekulativ angelegt haben und hier Totalverluste drohen.
Die Rücklagen der von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften sind auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten mündelsicher bei regionalen Bankinstituten angelegt und unterliegen damit der deutschen Gesetzgebung in Bezug auf Einlagensicherung.
AKTUELLES 24.05.2023
Wir erfüllen die Voraussetzungen gemäß §26a WEG in Verbindung mit §8 ZertVerwV als "zertifizierte Verwalterin" und dürfen uns "zertifizierte Verwalterin" nennen.
ALLE Mitarbeitenden haben entweder eine Ausbildung in einem fachspezifischen Ausbildungsberuf abgeschlossen oder aktuell die "IHK-Prüfung zur zertifizierten VerwalterIn" abgelegt.
Somit entspricht die Wahl bzw. Bestellung der "domus freiburg GmbH" zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ordentlicher Verwaltung.
AKTUELLES 01.01.2023
Wir haben unseren Firmennamen in "domus freiburg GmbH" geändert.
Die Rechtsform der GmbH, die Handelsregisternummer, Bankverbindungen, Telefonnummern etc. bleiben unverändert.
Bitte ändern Sie die Emailadresse in Ihrem Emailprogramm.
Die neuen Kontaktdaten sehen Sie HIER:
AKTUELLES zur Grundsteuerreform:
Die Grundbuchangaben wie Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Fläche und Anteil können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen. Der Grundbuchauszug liegt der Hausverwaltung NICHT vor. Sie erhalten diesen bei einer Grundbucheinsichtstelle (Liste Grundbucheinsichtstellen)
Der Miteigentumsanteil ist aus der Teilungserklärung zu entnehmen, die Ihnen beim Kauf übereignet worden sein sollte.
Die Bodenrichtwerte können Sie HIER beim zentralen Bodenrichtwertsystem "BORIS" einsehen.
Nach unserem Kenntnisstand haben Sie dann alle benötigten Informationen. Leider können wir Ihnen nicht beim Bearbeiten mit ELSTER behilflich sein. Gggfs. hilft Ihnen ein Steuerberater. Grundsätzlich soll es auch möglich sein, die Erklärung in Papierform abzugeben.
AKTUELLES zum "Zertifizierten Verwalter", Stand 23.9.22
Gestern hat der Bundestag dem Antrag zugestimmt, die Frist für die Umsetzung des § 26a WEG zu verlängern.
Erst ab Dezember 2023 und damit ein Jahr später als bisher vorgesehen sollen Wohnungseigentümer einen Anspruch gegenüber den Verwalter erhalten.
Ursprünglich sollte dieser Anspruch der Wohnungseigentümer ab 01.12.2022 bestehen. Nun wurde diese Frist um ein Jahr auf den 01.12.2023 verschoben. Einer entsprechenden Änderung von § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG hat der Bundestag am 22.9.2022 zugestimmt. Die Änderung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Zur Begründung der Verschiebung heißt es, es erscheine nicht möglich, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum Stichtag zu prüfen. Hierauf hatten verschiedene Verbände hingewiesen.
Eine Verschiebung um ein Jahr solle die Situation entzerren.